Zuwendungsmöglichkeiten

In Gesprächen mit unseren Mitgliedern wird uns hin und wieder zurückgespielt, dass die Unterscheidung der verschiedenen Zuwendungsmöglichkeiten (Spenden, Sponsoring, Schenkungen) und auch die Zustiftungen in die Club zur Vahr Stiftung schwer zu unterscheiden sind. Wir möchten im Folgenden die Zuwendungsmöglichkeiten und deren Verwendungen sowie die Rahmenbedingungen dazu erklären:

 

Direkte Zuwendungen an den Club zur Vahr

Sponsoring:
Beim Sponsoring schließen Unternehmen mit dem Club zur Vahr einen Vertrag, der aus einer werblichen Leistung des Clubs (z.B. eine Werbebande) und einer Gegenleistung des Sponsoren (i.d.R. Geld) besteht. Die Leistung des Clubs unterliegt der Umsatzsteuer, der Sponsor erhält vom Club eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Die allgemeinen Sponsoringerträge verwendet der Club für den laufenden Betrieb. Sponsoringmaßnahmen können aber auch für einzelne Mannschaften oder Veranstaltungen vereinbart werden. Dann wird die Einnahme zu diesem Zweck eingesetzt.

 

Spenden:
Eine Spende ist eine freigiebige Zuwendung des Spenders an den Club zur Vahr. Der Club erbringt keine Gegenleistung, wie z.B. Werbung. Der Club ist ein gemeinnütziger Verein und stellt dem Spender deshalb eine Spendenquittung bzw. Zuwendungsbestätigung aus und die Spende kann steuerlich abgesetzt werden.

Eine Spende kann zweckgebunden oder ungebunden erfolgen und wird zeitnah verwendet.

Förderkreis Golf:
Club zur Vahr e. V.
Bankhaus Neelmeyer
IBAN: DE65 2902 0000 4800 2356 04

Förderkreis Tennis:
Club zur Vahr e. V.
Bankhaus Neelmeyer
IBAN: DE38 2902 0000 4800 2356 05

Förderkreis Hockey:
Club zur Vahr e. V.
Bankhaus Neelmeyer
IBAN: DE81 2902 0000 4800 2356 07
NEELDE22