Der Mitgliederausschuss besteht aktuell aus 62 Mitgliedern, die von den anwesenden Teilnehmern einer Hauptmitgliederversammlung in den Ausschuss gewählt werden. Turnusmäßig scheiden jährlich die drei Mitglieder mit der längsten Teilnahmezeit aus. Die betreffenden Mitglieder können sich allerdings auf eigenen Wunsch zur Wiederwahl stellen. Für jedes Mitglied, das ausscheidet, wird ein neues Mitglied per Wahl auf der Hauptmitgliederversammlung in den Mitgliederausschuss gewählt.
Der Mitgliederausschuss tagt zwei- bis dreimal jährlich und wird vom Hauptvorstand zum Beispiel über die neuesten anstehenden Investitionspläne oder geplanten Beschlussformulierungen vor einer Hauptmitgliederversammlung (traditionell meist im März eines Jahres) dem Ausschuss präsentiert.
Aufgabe des Mitgliederausschusses ist es, dem Hauptvorstand bei Entscheidungen hilfreich und beratend zur Seite zu stehen und wichtige Projekte oder Vorhaben des Clubs an die Mitgliedschaft zu transportieren, um beispielsweise mehr Verständnis für einzelne Entscheidungen herbeizuführen.
Club zur Vahr e.V.
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