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In Gesprächen mit unseren Mitgliedern wird uns hin und wieder zurückgespielt, dass die Unterscheidung der verschiedenen Zuwendungsmöglichkeiten (Spenden, Sponsoring, Schenkungen) und auch die Zustiftungen in die Club zur Vahr Stiftung schwer zu unterscheiden sind. Wir möchten im Folgenden die Zuwendungsmöglichkeiten und deren Verwendungen sowie die Rahmenbedingungen dazu erklären:
Sponsoring:
Eine werbliche Leistung (bspw. eine Werbebande) wird gegen eine Zahlung zur Verfügung gestellt. Leistung und Gegenleistung müssen ausgewogen sein und einem Drittvergleich standhalten. Die Einnahme ist umsatzsteuerpflichtig. Es wird eine Sponsoringvereinbarung geschlossen und der Sponsor erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vom Club zur Vahr. Allgemeine Sponsoringeinnahmen werden für den laufenden Betrieb verwendet. Sponsoringmaßnahmen können aber auch für einzelne Mannschaften oder Veranstaltungen vereinbart werden. Dann wird die Einnahme zu diesem Zweck eingesetzt.