Hygienekonzept im Club zur Vahr

Die Stadt Bremen wechselt ab Freitag, den 04.03.2022, wieder in die Warnstufe 1.

Das heißt, dass für den Besuch in der Scheune und beim Indoor-Sport ab sofort wieder die 3G-Regel gilt. Mitglieder müssen bei ihrem Besuch im Club also nur noch nachweisen, dass sie doppelt geimpft, genesen oder getestet sind:

Als vollständig geimpft gilt, bei wem die abschließende, zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt.

Als genesen gilt, bei wem die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde (Datum der Abnahme des positiven Abstrichs liegt mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurück).

Es gelten nur Testnachweise aus einem Testzentrum.

Weiterhin gilt im Sport, dass Ungeimpfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel nur mit maximal 2 weiteren Personen aus einem Haushalt Sport ausüben dürfen (Ausnahme wie bisher: Kinder und Jugendliche, Rehabilitationssport mit Verordnung, sowie bei Vorlage eines medizinischen Attestes).

Im FitnessClub zur Vahr dürfen 7-10 Personen (je nach Kursformat) gleichzeitig trainieren, die Fläche ist für 20 Personen geöffnet.

Unser Hygienekonzept mit Darstellung der einzelnen Warnstufen