Eine Zuwendung für den ideellen Bereich eines gemeinnützigen Vereins, für die eine Spendenbescheinigung bzw. -quittung ausgestellt werden kann. Eine Gegenleistung (Werbung etc.) ist nicht möglich. Spenden dürfen zudem nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. Bei einer unsachgemäßen Verwendung der Spende haftet der Vorstand. Eine Spende kann zweckgebunden oder ungebunden erfolgen und wird zeitnah verwendet.
Club zur Vahr e.V.
Bürgermeister-Spitta-Allee 34
28329 Bremen
Garlstedter Heide
Am Golfplatz 10
27711 Garlstedt, OHZ
Die Geschäftsstelle ist zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag
09.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Samstag
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Sonntag
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